Seit 25. Mai 2018 muss die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) umgesetzt werden. In allen EU-Mitgliedsstaaten sollen „alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen“ (Art 4 Nr. 1 DSGVO), künftig einheitlich erfasst, verarbeitet, gespeichert, verwendet und gelöscht werden. Die Verordnung gilt für sämtliche Unternehmen, die in der EU tätig sind und Daten von EU-Bürgern verarbeiten.
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