Externer oder betrieblicher Datenschutzbeauftragter?

Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten

Für Unternehmen, die einen Datenschutzbeauftragten benötigen, stellt sich oft die Frage, ob ein interner oder externer Datenschutzbeauftragter die bessere Wahl ist. Insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen, die keine umfangreichen Datenschutzanforderungen haben, kann die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten viele Vorteile bieten. Auch wenn intern gelegentlich der Bedarf besteht, eine halbe oder Vollzeitstelle für den Datenschutz zu schaffen, zeigen sich in der Praxis vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen häufig klare Vorteile für die externe Lösung.

    • Kalkulierbare Kosten

Die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten bietet eine klare Kostenstruktur. Unternehmen profitieren von fixen Honoraren ohne die zusätzlichen Kosten für Fortbildungen, Fachliteratur oder Ausfallzeiten, die bei internen Lösungen anfallen können. So bleibt das Budget planbar und die Ressourcennutzung effizient.

    • Zertifiziertes Fachwissen und Erfahrung

Ein externer Datenschutzbeauftragter bringt hochqualifiziertes Fachwissen sowie praktische Erfahrung aus unterschiedlichen Branchen und Unternehmensgrößen mit. Als zertifizierter Experte (z. B. TÜV) kennt er alle relevanten rechtlichen Anforderungen und entwickelt passgenaue Lösungen, die direkt auf die Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnitten sind.

    • Rechtliche Verantwortung und Haftung

Der externe Datenschutzbeauftragte ist vertraglich verpflichtet, für seine Arbeit geradezustehen und haftet im Fehlerfall. Kündigungsschutz ist nicht gegeben, was ihn zu einem besonders flexiblen Partner macht. Zudem können externe Datenschutzbeauftragte in der Regel eine Fehlerhaftung-Versicherung vorweisen, die das Unternehmen im Fall der Fälle schützt.

    • Unabhängigkeit und höhere Akzeptanz

Externe Datenschutzbeauftragte genießen aufgrund ihrer Unabhängigkeit eine oft höhere Akzeptanz bei der Belegschaft. Interne Datenschutzbeauftragte kämpfen nicht selten mit Widerständen, weil sie die Interessen des Unternehmens mit ihren neuen Aufgaben in Einklang bringen müssen. Ein externer Berater kann hingegen mit neutraler, unvoreingenommener Perspektive auf die Datenschutzthematik einwirken.

    • Vermeidung von Interessenkonflikten

Gemäß Artikel 38 Abs. 6 DSGVO ist es erforderlich, dass der Datenschutzbeauftragte unabhängig agieren kann und keine Interessenkonflikte bestehen. Bei internen Datenschutzbeauftragten, die möglicherweise auch andere operative Aufgaben oder Funktionen im Unternehmen ausführen, kann dieser Konflikt schnell auftreten. Ein externer Datenschutzbeauftragter vermeidet diese Interessenkollisionen und kann seine Rolle voll und ganz in Übereinstimmung mit der DSGVO ausüben.


Ein externer Datenschutzbeauftragter stellt sicher, dass Ihr Unternehmen nicht nur rechtlich abgesichert ist, sondern auch von den neuesten Entwicklungen im Datenschutzrecht, der technischen Expertise und der unabhängigen Beratung profitiert, ohne dass Sie intern neue Stellen schaffen müssen.

Ich unterstütze Sie gerne als externer Datenschutzbeauftragter und bringe mit zertifizierter Expertise sowie langjähriger Erfahrung dafür die besten Voraussetzungen mit, um Ihr Unternehmen datenschutzkonform und effizient zu begleiten.