Externer oder betrieblicher Datenschutzbeauftragter?

Externer oder betrieblicher Datenschutzbeauftragter?

Unternehmen, die einen Datenschutzbeauftragten benötigen, fragen sich häufig, ob die interne oder eine externe Lösung die beste ist. Der interne oder auch betriebliche Datenschutzbeauftragte kann dann notwendig werden, wenn die quantitativen Anforderungen so hoch sind, dass sie eine halbe- oder Vollzeitstelle rechtfertigen. Aber das ist gerade bei kleinen und mittelständischen Unternehmen oft nicht der Fall.

Aus rechtlichen, Organisations- und Kostengründen kann ein externer Datenschutzbeauftragter sehr sinnvoll sein und mehr Vorteile als der interne Datenschutzbeauftragte bieten:

1) Kalkulierbare Kosten

Der Kostenaufwand für einen externen Datenschutzbeauftragten ist besser kalkulierbar. Es entstehen keine Kosten für Weiterbildung, Fachliteratur oder Ausfallzeiten.

2) Fachwissen gewährleistet

Sein zertifiziertes Fachwissen bringt der Datenschutzbeauftragte neben seiner Erfahrung bereits mit.

3) Kein Kündigungsschutz

Der externe Datenschutzbeauftragte genießt keinen besonderen Kündigungsschutz. Für seine Fehler muss er haften. In der Regel kann er hierzu auch eine entsprechende Versicherung nachweisen.

4) Höhere Akzeptanz

Die Praxis beweist, dass externe Berater und Datenschutzbeauftragte von der Belegschaft meist eher akzeptiert werden als der interne Kollege, der sich in die Materie erst einarbeiten und dafür einen Teil seiner bisherigen Aufgaben häufig irgendwie kompensieren muss.

5) Keine Interessenskollision

Ein Interessenskonflikt gemäß Artikel 38, Abs. 6 DSGVO wird vermieden. Der kann ganz schnell entstehen, wenn beispielsweise ein leitender Mitarbeiter oder sogar jemand aus der Geschäftsführung zum Datenschutzbeauftragten bestellt wird.