Dass auch Regelungen zum Datenschutz zwingend in die Vereinssatzung müssen, steht so zwar nirgendwo geschrieben. Dennoch müssen auch Vereine, egal ob gemeinnützig oder einem wirtschaftlichem Interesse folgend, alle personenbezogenen Daten von Mitgliedern und Mitarbeitern gemäß den Vorgaben der DSGVO und des BDSG schützen und behandeln. Es bietet sich daher an, die DSGVO in der Vereinssatzung zu berücksichtigen. Eventuell muss die Satzung überarbeitet werden. Es lohnt sich. Denn das schafft Rechtssicherheit, Transparenz sowie die nötige Struktur, um handlungsfähig zu sein und den Vereinszweck weitestgehend reibungslos zu verfolgen. „Die DSGVO im Verein“ weiterlesen