Gegen das 2019 vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) verhängte Bußgeld in Höhe von 9,55 Mio. EURO setzte sich der damit wegen Verstoß gegen Art. 32, Abs. 1 DSGVO betroffene Internetdienstanbieter 1&1 zur Wehr und fuhr im November 2020 einen Teilerfolg ein. Das Landgericht Bonn bestätigte zwar die Datenschutzrechtsverletzung durch 1&1, setzte jedoch das Bußgeld auf 900.000 EURO herab. Das Urteil des Landgerichtes ist beachtenswert. Daraus folgt, dass nicht nur Betreiber von Telefon-Hotlines und Callcentern, sondern alle Unternehmen, die Kunden auch telefonisch beraten, ihre technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) für das telefonische Authentifizierungsverfahren regelmäßig prüfen sollten. „Art.32, Abs.1 DSGVO – Kunden am Telefon sicher identifizieren“ weiterlesen