Art.32, Abs.1 DSGVO – Kunden am Telefon sicher identifizieren

Art.32 DSGVO im Callcenter

Gegen das 2019 vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI)  verhängte Bußgeld in Höhe von 9,55 Mio. EURO setzte sich der damit wegen Verstoß gegen Art. 32, Abs. 1 DSGVO betroffene Internetdienstanbieter 1&1 zur Wehr und fuhr im November 2020 einen Teilerfolg ein. Das Landgericht Bonn bestätigte zwar die Datenschutzrechtsverletzung durch 1&1, setzte jedoch das Bußgeld auf 900.000 EURO herab. Das Urteil des Landgerichtes ist beachtenswert. Daraus folgt, dass nicht nur Betreiber von Telefon-Hotlines und Callcentern, sondern alle Unternehmen, die Kunden auch telefonisch beraten, ihre technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) für das telefonische Authentifizierungsverfahren regelmäßig prüfen sollten. „Art.32, Abs.1 DSGVO – Kunden am Telefon sicher identifizieren“ weiterlesen

Teure Angelegenheit DSGVO Verstoß

Die ersten Bußgeldbescheide wegen DSGVO-Verstößen sind raus. Wie die Datenschutzbehörden der Bundesländer dem Handelsblatt mitteilten, sind aktuell noch viele weitere Ermittlungsverfahren anhängig, 85 davon alleine beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht. Bisher haben bereits 41 Firmen in Deutschland einen Bußgeldbescheid aufgrund Verletzung der Datenschutzgrundverordnung erhalten.

Bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweit erzielten Jahresumsatzes können die Bußgelder betragen. Und obwohl die Datenschutzbeauftragten der Länder bei der Verhängung von Bußgeldern ihren Rahmen noch nicht voll ausschöpfen beziehungsweise vielfach lediglich erst einmal eine Verwarnung aussprachen, dürften die Strafen für die betroffenen Unternehmen auch schon jetzt spürbar sein. „Teure Angelegenheit DSGVO Verstoß“ weiterlesen