Art.32, Abs.1 DSGVO – Kunden am Telefon sicher identifizieren

Art.32 DSGVO im Callcenter

Gegen das 2019 vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI)  verhängte Bußgeld in Höhe von 9,55 Mio. EURO setzte sich der damit wegen Verstoß gegen Art. 32, Abs. 1 DSGVO betroffene Internetdienstanbieter 1&1 zur Wehr und fuhr im November 2020 einen Teilerfolg ein. Das Landgericht Bonn bestätigte zwar die Datenschutzrechtsverletzung durch 1&1, setzte jedoch das Bußgeld auf 900.000 EURO herab. Das Urteil des Landgerichtes ist beachtenswert. Daraus folgt, dass nicht nur Betreiber von Telefon-Hotlines und Callcentern, sondern alle Unternehmen, die Kunden auch telefonisch beraten, ihre technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) für das telefonische Authentifizierungsverfahren regelmäßig prüfen sollten. „Art.32, Abs.1 DSGVO – Kunden am Telefon sicher identifizieren“ weiterlesen