Datenschutz

Chefsache Datenschutz

An der Verpflichtung zur Einhaltung der Datenschutzgesetze kommt kein Unternehmen vorbei.

Die Aufsichtsbehörden prüfen. Kunden und Mitarbeiter haben ein Recht auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten. Außerdem erhöhen hoher Datenschutz und ein gutes Datenschutzmanagement die unternehmenseigene IT-Sicherheit und Gefahrenprävention maßgeblich. Daher lohnt es sich, Datenschutz zur Chefsache zu machen.

Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten

Die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für Unternehmen, Vereine und Arztpraxen regeln § 38 BDSG und Artikel 37 DSGVO.

Als Ihre externe Datenschutzbeauftragte helfe ich Ihnen, die notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung und Optimierung der Datensicherheit und Datenschutzkonformität möglichst störungsfrei in die bestehenden Geschäftsprozesse Ihres Unternehmens zu integrieren. Aber auch, wenn Sie keinen Datenschutzbeauftragten benötigen oder schon einen haben, stehe ich Ihnen gerne beratend oder ergänzend zur Verfügung.

Mein Ziel

Datenschutz ist bei vielen vollkommen zu Unrecht als lästige Pflichtübung verrufen. Mein Ziel ist, dass Sie die Vorteile für Ihr Unternehmen erkennen und nutzen. Ich möchte, dass Ihnen Datenschutz keine Mühe bereitet und dass Sie sehen, wie es Ihnen im Alltag hilft, Prozesse zu strukturieren. So behalten Sie jederzeit den Überblick, können auf in- und externe Veränderungen besser reagieren. Last but not least festigen Sie damit auch die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens.

Ich helfe Ihnen, je nach Bedarf als Datenschutz-Beraterin oder als Datenschutzbeauftragte, die DSGVO in Ihrem Unternehmen umzusetzen und ein praktikables Datenschutzmanagementsystem zu implementieren.